Neu wird die Bestimmung des 25-OH Vitamin D nur noch bei folgenden Indikationen von der Krankenkasse übernommen:
Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen, oder dem Verdacht auf:
- anamnestisch erhöhtes Frakturrisiko bei Patientinnen und Patienten ≥ 65 Jahre
- nicht-traumatische Fraktur
- nach unklarem Sturzereignis bei Patientinnen und Patienten ≥ 65 Jahre
- Osteomalazie, Rachitis
- Osteopenie
- Osteoporose
Bei Patientinnen oder Patienten mit folgenden Vitamin D - Stoffwechselstörungen bzw. - Absorptionsstörungen, oder dem Verdacht auf:
- Nierenerkrankungen, inkl. Urolithiasis
- Störungen des Parathormons, bzw. bei Kalzämie und/oder Phosphatämie
- Gastrointestinale Erkrankungen
- Malabsorptionssyndrome
- Lebererkrankungen
- Medikamenteneinnahme, welche den Vitamin D - Stoffwechsel bzw. dessen Absorption beeinflussen
Bei einer Verlaufskontrolle im Falle einer der obengenannten Diagnosen, wird diese maximal einmal innerhalb von drei Monaten von der Kasse übernommen.
Sämtliche Bestimmungen gelten ab dem 1. Juli 2022. Die Angaben bezüglich der Erfüllung oben aufgeführter Kriterien ist deshalb bei jedem Auftrag, ob telefonisch, elektronisch oder in Papierform, zwingend.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.